Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche wie 45 sachen, einer maximalen Leermasse von 425 kg ebenso https://emilianorcmvf.sharebyblog.com/32239922/fragen-Über-auto-fahren-kaiserslautern-revealed